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   LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13 NZB   

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https://dejure.org/2014,20904
LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13 NZB (https://dejure.org/2014,20904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13 NZB (https://dejure.org/2014,20904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2014 - L 7 AS 1569/13 NZB (https://dejure.org/2014,20904)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 56/13 R

    Teilaufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - Minderung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Dagegen hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin am 28.08.2013 beim Sozialgericht, eingegangen am 06.09.2013 beim Sächsischen Landessozialgericht, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt, denn es sei ein Revisionsverfahren unter B 14 AS 56/13 R anhängig.

    Soweit sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin auf das beim Bundessozialgericht anhängige Revisionsverfahren B 14 AS 56/13 R bezieht und ausführt die aufgeworfene Rechtsfrage sei bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden, könnte - ohne dass der Prozessbevollmächtigte eine konkrete Rechtsfrage formuliert hat - daraus zu schließen sein, dass er die Frage für klärungsbedürftig hält, ob § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB II in der bis 31.03.2011 geltenden Fassung gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Denn dem Gesetzgeber steht im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit schon seit jeher ein Gestaltungsspielraum zu, um den Umfang der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu bestimmen, der zudem auch dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) größte Zurückhaltung auferlegt, dem Gesetzgeber im Bereich der darreichenden Verwaltung über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen, vor allem wenn sie aus den Beiträgen der Gemeinschaft der Versicherten finanziert werden (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07, RdNr. 13, und Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a., RdNr. 138, beide juris).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 116a SGB XII sah das BSG dabei ebenso wenig wie in seinem Urteil zu § 40 Abs. 1 SGB II vom 13.02.2014 (B 4 AS 19/13 R).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07

    50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Denn dem Gesetzgeber steht im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit schon seit jeher ein Gestaltungsspielraum zu, um den Umfang der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu bestimmen, der zudem auch dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) größte Zurückhaltung auferlegt, dem Gesetzgeber im Bereich der darreichenden Verwaltung über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen, vor allem wenn sie aus den Beiträgen der Gemeinschaft der Versicherten finanziert werden (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07, RdNr. 13, und Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a., RdNr. 138, beide juris).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Hinzu kommt, dass das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 26.06.2013 (B 7 AY 6/12 R) entschieden hat, dass im Verfahren zur Überprüfung bestandskräftiger, rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung der Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) rückwirkend längstens für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zu erbringen sind, wenn der Antrag auf Rücknahme - wie hier - nach dem 31.03.2011 gestellt wurde.
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Dies gilt umso mehr für Leistungen, die im Wege eines Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X unter Durchbrechung der Bestandskraft für die Vergangenheit gewährt werden sollen, sodass es der Gesetzgeber daher ohne Verfassungsverstoß in der Hand hat, gerade die zur aktuellen Existenzsicherung nicht vorgesehene, "rückwirkende" Leistungspflicht in zeitlicher Hinsicht zu beschränken (vgl. z.B. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2010 - 1 BvR 395/09, RdNr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2013 - L 13 AS 4917/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine Rücknahme eines ablehnenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Dass ein Landessozialgericht (LSG) insoweit Bedenken geäußert hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.03.2014 - L 16 AS 289/13; LSG Bad.-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2013 - L 13 AS 4917/12 B; LSG NRW, Urteil vom 19.09.2013 - L 7 AS 1050/13, alle Juris).
  • LSG Bayern, 19.03.2014 - L 16 AS 289/13

    ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Überprüfungsantrag, Regelbedarf,

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Dass ein Landessozialgericht (LSG) insoweit Bedenken geäußert hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.03.2014 - L 16 AS 289/13; LSG Bad.-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2013 - L 13 AS 4917/12 B; LSG NRW, Urteil vom 19.09.2013 - L 7 AS 1050/13, alle Juris).
  • BSG, 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Schwerbehindertenrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist, wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist, wenn sie so gut wie unbestritten ist, wenn sie praktisch außer Zweifel steht oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 22.07.2013 - B 9 SB 15/13 B, RdNr. 5 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1050/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13
    Dass ein Landessozialgericht (LSG) insoweit Bedenken geäußert hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.03.2014 - L 16 AS 289/13; LSG Bad.-Württemberg, Beschluss vom 24.10.2013 - L 13 AS 4917/12 B; LSG NRW, Urteil vom 19.09.2013 - L 7 AS 1050/13, alle Juris).
  • LSG Sachsen, 06.11.2014 - L 7 AS 534/13

    Bewilligung der Kosten für Unterkunft und Heizung bzgl. Minderung

    Sie beruht auf dem Grundgedanken, dass für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die als steuerfinanzierte Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts und der Eingliederung in Arbeit dienen und dabei im besonderen Maß die Deckung gegenwärtiger Bedarfe bewirken sollen (sog. Aktualitätsgrundsatz), die Vier-Jahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X zu lang und eine kürzere Frist von einem Jahr sach- und interessengerecht ist (so die Gesetzesbegründung, BT-Drucks 17/3404, S. 114 und S. 117 zur entsprechenden Regelung im Sozialhilferecht, § 116a SGB XII; wie hier bereits Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.2013 - L 7 AS 1050/13 und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.03.2014 - L 16 AS 289/13, beide juris; siehe auch Beschluss des Senats vom 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 15 AS 500/13
    Gegen die in § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II bestimmte einjährige Verfallsfrist bestehen im Übrigen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu die eingehenden Ausführungen des Sächsischen LSG in dessen Beschluss vom 13. August 2014, Az. L 7 AS 1569/13 NZB, Rn. 16 - 17).
  • SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15

    Beanspruchung der Überprüfung eines ergangenen Widerspruchsbescheids bzgl. der

    All dies ergibt sich ohne Weiteres aus der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2014, Az.: L 7 AS 1569/13; im Ergebnis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 9 SO 55/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 13 AS 277/14
    Diese Grundsätze gelten auch und erst Recht für Leistungen, die im Wege eines Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X unter Durchbrechung der Bestandskraft für die Vergangenheit gewährt werden sollen, so dass es der Gesetzgeber in der Hand hat, gerade die zur aktuellen Existenzsicherung nicht vorgesehene, "rückwirkende" Leistungspflicht in zeitlicher Hinsicht zu beschränken (so auch Bayrisches LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 289/13; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - L 13 AS 4917/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. September 2013 - L 7 AS 1050/13; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13. August 2014 - L 7 AS 1569/13 NZB; vgl. auch zur Parallelproblematik im AsylbLG: BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/12 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2016 - L 13 AS 18/15
    Der Senat verweist auf die Urteile des BSG vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/12 R - und vom 13. Februar 2014 - B 4 AS 19/13 R - sowie auf die zutreffenden Ausführungen im Gerichtsbescheid des SG Aurich vom 5. Dezember 2014 und schließt sich darüber hinaus den Ausführungen des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) in dessen Beschluss vom 13. August 2014 (- L 7 AS 1569/13 NZB -, juris Rn. 16) an; es steht außer Frage, dass diese Vorschrift verfassungsgemäß ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 11 AS 24/14
    Die für den Anwendungsbereich des SGB II erfolgte Begrenzung der Ausschlussfrist auf ein Jahr liegt innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums (so auch bereits: LSG Sachsen, Urteil vom 13. August 2014 - L 7 AS 1569/13 NZB).
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